Antrag zur Neufassung der Satzung über die Finanzierung der Personalkosten der Ratsfraktionen und Ausstattung

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Wir beantragen eine Neufassung der Satzung zur Personalkostenfinanzierung, um die monatlichen Zuwendungen auf einheitlich 530 € pro Ratsmitglied festzusetzen und bei maximal 30 Mandaten zu deckeln. Auf Basis einer konsequenten Einordnung in die Entgeltgruppe E9 erzielen wir dadurch eine signifikante Haushaltsentlastung mit einer Einsparung von rund 43 %. Unser Ziel ist eine effiziente und transparente Mittelverwendung durch die Begrenzung auf 70 Fraktionssitzungen jährlich sowie eine sachgerechte Pauschale für die digitale Ratsarbeit.