Antrag zur Aufnahme der „Waldstadt Iserlohn als kulturelles Gut von besonderer städtischer Bedeutung“ in die städtische Satzung

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Wir beantragen die Aufnahme der „Waldstadt Iserlohn“ als kulturelles Gut von besonderer städtischer Bedeutung in die Satzung, um unsere rund 2.500 Hektar Waldfläche dauerhaft rechtlich abzusichern. Zukünftig sollen Änderungen der Flächennutzung sowie der Abschluss von Pachtverträgen gemäß § 4 GO NRW ausschließlich mit einer qualifizierten 2/3-Mehrheit des Rates beschlossen werden können. Unser Ziel ist der Schutz der sauerländischen Identität und der Erholungsräume vor kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen oder ideologisch motivierten Eingriffen.